AGB - Allgeimeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Für die Lieferung unserer Waren sind ausschließlich die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen maßgebend. Etwaige abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Mündliche Abreden sind beiderseits nur verpflichtend, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Preise

Unsere Preise werden, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, netto und in EURO angegeben. Der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz wird zusätzlich berrechnet. Unsere Preise sind errechnet aufgrund der bei der Angebotsabgabe herrschenden Marktsituation. Preisänderungen für die zur Herstellung benötigten Materialien sowie die sonstige Kostenveränderungen, die zwischen dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe und dem der Auftragserteilung erfolgen, können zu Preisänderungen führen. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Andrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt werden.

Änderungen

Zusatzarbeiten oder Mehrkosten, die während der Auftragsabwicklung entstehen und bei der Angebotsabgabe oder bei der Auftragsbestätigung nicht erkennbar waren, werden separat berechnet. Autorenkorrekturen sowohl im Satz wie auch bei der Herstellung von Repros und Korrekturvorlagen werden separat und nach Aufwand berechnet. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Auftraggeber beim Auflagendruck Änderungen verlangt, die zum Maschinenstillstand führen, sonstige Kosten verursachen oder zur Unterbrechung des normalen Produktionsablaufes führen.

Zahlung

Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so können wir Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeiten an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Ber Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugssschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Soweit dies bei der Auftragsannahme nicht ausdrücklich anders vereinbart, steht es uns frei, die Lieferung druch eigenes Fahrzeug oder durch Dritte (Post, Bahn, Spedition, Funkbote o.ä.) vorzunehmen.
Eventueller Versand wird von uns für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen, jedoch haften wir nicht für Schäden und Verlust auf dem Versandweg. Die Haftung beschränkt sich lediglich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Lieferzeit und Lieferverzug

Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Bei Lieferverzug, der durch unsere Schuld entstanden ist, ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Der Auftraggeber kann Ersatz des Verzugsschadens nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen. Betriebsstörungen - sowohl in unserem Betrieb, als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere durch Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Brand oder sonstige Fälle höherer Gewalt verursacht, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Für Schäden die durch Verzögerungen in solchen Fällen entstehen, haften wir nicht.

Beanstandungen

Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zu weiteren Herstellung. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von sechs Wochen, nachdem die Ware unseren Betrieb verlassen hat, bei uns eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung leisten und zwar bis zur maximalen Höhe des Auftragswertes.

Liefermenge

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu zehn Prozent der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.

Verpackung und Versand

Die für Versandarbeiten zusätzlichen Verpackungsmaterialien aus Papier, Folie oder Pappe werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Wird der Versand bzw. Transport auf Europaletten gewünscht, so werden Europaletten dann kostenlos zur Verfügung gestellt, wenn im Austausch dafür gleichwertige Paletten vom Kunden oder dem Empfänger der Ware zur Verfügung gestellt werden. Andere Verpackungsmaterialien, wie Kisten oder Paletten, werden zum Selbstkostenpreis berechnet, aber nicht zurückgenommen.

Erfüllungsort, Gerrichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerrichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozess ist Erfurt, wenn beide Vertragspartner Vollkaufleute im Sinne des HGB sind. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.